für die Aufnahme am beruflichen Gymnasium
Abgänger einer Mittelschule oder von einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule müssen:
Abgänger eines allgemeinbildenden Gymnasiums müssen das Versetzungszeugnis von der Klasse 10 zur Jahrgangsstufe 11 oder den Realschulabschluss nachweisen.
Wer von einer Berufsschule oder Berufsfachschule kommt, muss
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Aufnahme erfolgen, auch wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Nähere Informationen erhältst Du von unserer Schulleitung unter: Telefon: 0371 66601-50.