1. WAS IST EIGENTLICH EIN KOLLEG?
2. WIE GROSS SIND DIE KLASSEN AM KOLLEG?
3. MUSS ICH BESTIMMTE AUFNAHMEBEDINGUNGER ERFÜLLEN?
4. BIS WANN KANN/MUSS ICH MICH BEWERBEN?
5. WELCHE FREMDSPRACHEN WERDEN ANGEBOTEN?
6. GIBT ES FÖRDERMÖGLICHKEITEN?
7. KANN ICH EINEN ANTRAG AUF BEFREIUNG VOM SCHULGELD
STELLEN?
8. KANN ICH NEBENBEI ARBEITEN GEHEN?
1. WAS IST EIGENTLICH EIN KOLLEG?
Das Kolleg ist eine Vollzeitschule, an der Erwachsene das Abitur (allgemeine Hochschulreife) nachholen können. Im Gegensatz zum
Abendgymnasium findet der Unterricht tagsüber statt (Mo – Fr, i.d.R. von 07:30 – 15:00 Uhr). Das Kolleg ist den Schulen des zweiten Bildungsweges zugeordnet. Es trägt die
Zusatzbezeichnung: „Institut zur Erlangung der Hochschulreife“. Unterrichtet wird nach den Lehrplänen des Gymnasiums. Die Abiturprüfung ist die gleiche Prüfung wie am Gymnasium. Damit erwerben Sie auch den gleichen Abschluss (allgemeine Hochschulreife/Abitur).
2. WIE GROSS SIND DIE KLASSEN AM KOLLEG?
Die maximale Klassenstärke beträgt laut Schulordnung 28 Schüler, im Leistungskurs 20 Schüler. Die durchschnittliche Schülerzahl an unserer Schule liegt bei ca. 19.
Durch die Aufteilung in Grund- und Leistungskurse in der Oberstufe und die unterschiedliche Kurswahl entstehen in vielen Kursen oft kleine Gruppen, von
teilweise unter 10 Schülern.
3. MUSS ICH BESTIMMTE AUFNAHMEBEDINGUNGEN ERFÜLLEN?
Ja!
Der Unterschied bei den Beruflichen Gymnasien liegt in der Fachrichtung, dem beruflichen Profil des Gymnasiums.
In Sachsen gibt es Berufliche Gymnasien mit den folgenden Fachrichtungen:
Die jeweilige Fachrichtung bestimmt das sogenannte Profilfach. An unserem Beruflichen Gymnasium mit der Fachrichtung Ernährungswissenschaft ist das Profilfach Ernährungslehre mit Chemie.
Ab dem Schuljahr 2012 bieten wir Dir auch die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit dem Profilfach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (VBR) und die Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen mit dem Profilfach Gesundheit und Soziales.
Nicht jeder kann ein Kolleg besuchen. Es gibt ein paar Bedingungen, die Sie erfüllen müssen. Ganz allgemein müssen Sie eine anerkannte Berufsausbildung erfolgreich
abgeschlossen haben oder mindestens 2 Jahre berufstätig gewesen sein. Außerdem müssen Sie das 18. Lebensjahr zum Schuljahresbeginn vollendet haben. Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es einige spezielle Bedingungen, die sich nach Ihrer Ausbildungslaufbahn richten und natürlich gibt
es Ausnahmen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier oder Sie fragen uns einfach direkt über unser Kontaktformular.
4. BIS WANN KANN/MUSS ICH MICH BEWERBEN?
Sie sollten sich bis zum 15. Juni des Jahres bewerben, in dem Sie mit der Ausbildung bei uns beginnen möchten. Nach dieser Frist ist eine Aufnahme nur noch möglich,
wenn es freie Plätze gibt. Das können Sie einfach telefonisch unter 0371 66601-50 oder per E-Mail (abitur@fuu-sachsen.de) erfragen. Das Bewerbungsformular mit einer Checkliste für alle Unterlagen,
die wir von Ihnen benötigen, finden Sie zum Download hier. Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Bewerbung? Dann nehmen Sie Kontakt zu
uns auf, z.B. über unser Kontaktformular.
5. WELCHE FREMDSPRACHEN WERDEN ANGEBOTEN?
Englisch wird als erste Fremdsprache, Russisch oder Französisch als zweite Fremdsprache von uns angeboten. Die zweite Fremdsprache wird im allgemeinen neu begonnen
(6 Wochenstunden) . Sollten Sie bereits 4 Jahre Unterricht in dieser Sprache gehabt haben, können Sie in Absprache mit dem Fachlehrer in 4 Wochenstunden unterrichtet werden. Sollte sich die
Mehrheit der Schüler im Voraus für Latein interessieren, richten wir einen entsprechenden Kurs ein. Grundsätzlich gilt: Wenn mehr als die Hälfte der Schüler eines Jahrganges sich für eine andere Fremdsprache als Französisch oder Russisch entscheiden, werden wir uns bemühen, einen entsprechenden Kurs einzurichten. Dafür entfällt dann der
Russisch- oder der Französischkurs. Neben Englisch als erste Fremdsprache werden wir als zweite Fremdsprache immer 2 Sprachen anbieten, aus denen Sie dann wählen können.
6. GIBT ES FÖRDERMÖGLICHKEITEN?
Die Ausbildung am Kolleg ist nach BAföG förderfähig. Für Kollegiaten gibt es sogar eine spezielle Regelung. Das BAföG, das Sie
erhalten können, ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und muß nicht zurückgezahlt werden. Ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung nach BAföG bekommen, erfahren Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort oder unter www.bafoeg.bmbf.de. Wichtig ist: der BAföG-Antrag muss vor Ausbildungsbeginn gestellt
werden.
7. KANN ICH EINEN ANTRAG AUF BEFREIUNG VOM SCHULGELD STELLEN?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Schulgeldbefreiung am Kolleg gewährt werden. In einem persönlichen Gespräch und unter Vorlage von Einkommensnachweisen, ggf. auch der aktuellen Bescheide des Elterneinkommens (sofern Sie noch bei den Eltern wohnen), können Sie klären, in wieweit eine solche Befreiung in Frage kommt.
8. KANN ICH NEBENBEI ARBEITEN GEHEN?
Eine Nebentätigkeit außerhalb der Unterrichtszeiten ist kein Problem, setzt allerdings voraus, dass sich der Nebenjob nicht
negativ auf Ihre schulischen
Leistungen auswirkt. Eine regelmäßige Tätigkeit müssen Sie uns
auf alle Fälle mitteilen.
Sie können sich auch direkt an uns wenden.
Per Telefon unter: 0371 66601-50
Per E-Mail an: abitur@fuu-sachsen.de
Oder über unser Kontaktformular: